Die Betreuung und Beratung steht 2026 vor einem grundlegenden Wandel: Die VBVG-Reform verändert die Vergütungsstruktur für Berufsbetreuer, neue Pauschalensysteme ersetzen die bisherigen Stundensätze, und Betreuungsbehörden müssen erweiterte Beratungs- und Informationspflichten erfüllen. Wer als Familienangehöriger, Berufsbetreuer oder Einrichtungshandeln muss, braucht präzise Orientierung, um rechtssicher zu handeln und finanzielle Nachteile zu vermeiden. Dieser Leitfaden zeigt, worauf es bei der Auswahl von Betreuungs- und Beratungsleistungen im Jahr 2026 ankommt.
Das Wichtigste im Überblick
- Die VBVG-Reform zum 01.01.2026 ersetzt die bisherige Stundenvergütung durch ein gestuftes Pauschalensystem – wer die Übergangsregeln nicht kennt, riskiert Vergütungsverluste.
- Zusätzliche Betreuungskräfte erhalten neue Aufgabenprofile und Qualifikationsanforderungen, die Betreuungsbehörden bei der Eignungsprüfung berücksichtigen müssen.
- Beratungs- und Betreuungseinrichtungen wie der BBB Dortmund bieten spezialisierte Fortbildungen und Jahrestagungen, die auf die neuen gesetzlichen Anforderungen zugeschnitten sind.
- Für Leistungen vor dem 01.01.2026 gelten Übergangsregelungen – die Abrechnung muss nach altem Recht erfolgen, was separate Dokumentationspflichten auslöst.
Kriterien für die Auswahl von Betreuungs- und Beratungsleistungen 2026
Die Auswahl eines geeigneten Betreuungs- oder Beratungsangebots hängt 2026 von vier zentralen Faktoren ab: Rechtskenntnis der neuen VBVG-Regelungen, Erfahrung mit Übergangsfällen, Qualifikationsnachweise des Personals und die Fähigkeit, komplexe Rechtsfragen wie das Behindertentestament zu bearbeiten.
| Kriterium | Was zu prüfen ist | Warum es 2026 entscheidend ist |
|---|---|---|
| VBVG-Kompetenz | Kenntnis der neuen Pauschalensysteme und Stufenmodelle | Die Vergütungsreform betrifft jeden Berufsbetreuer – Fehler bei der Stufenzuordnung führen zu Einkommenseinbußen |
| Übergangsmanagement | Dokumentation von Leistungen vor dem 01.01.2026 | Alte Abrechnungsregeln gelten fort; unklare Abgrenzung verursacht Rückforderungen |
| Qualifikation zusätzlicher Betreuungskräfte | Nachweis über neue Schulungsanforderungen | Betreuungsbehörden prüfen die Eignung strenger als bisher |
| Spezialwissen Rechtsfragen | Erfahrung mit Behindertentestament, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung | Komplexe Vermögensfragen erfordern interdisziplinäre Beratung |
Vorsicht ist geboten bei Anbietern, die keine klaren Aussagen zur VBVG-Umstellung treffen können. Die Reform ist kein Randthema, sondern verändert die tägliche Arbeit jedes Berufsbetreuers. Ein seriöser Dienstleister weist nach, wie er die neuen Pauschalen abrechnet und welche Stufenmodelle er anwendet.
Die VBVG-Reform 2026: Was sich konkret ändert
Das Vormundschafts- und Betreuungsrechtsvergütungsgesetz (VBVG) führt ab dem 01.01.2026 ein neues Vergütungssystem ein, das die bisherige Stundenabrechnung durch Pauschalen ersetzt. Die Vergütung richtet sich künftig nach Betreuungsstufen, die sich am Umfang und der Komplexität der Aufgaben orientieren.
| Betreuungsstufe | Anwendungsbereich | Vergütungsform |
|---|---|---|
| Stufe 1 | Einfache Betreuungen mit geringem Aufwand | Monatliche Pauschale |
| Stufe 2 | Betreuungen mit erhöhtem Koordinationsbedarf | Erhöhte Monatspauschale |
| Stufe 3 | Komplexe Betreuungen, z. B. Vermögensverwaltung | Deutlich höhere Pauschale |
| Stufe 4 | Intensivbetreuungen mit umfangreichen Pflichten | Höchste Pauschale |
Die Umstellung betrifft nicht nur Berufsbetreuer, sondern auch Betreuungsbehörden, die ihre Beratungs- und Informationspflichten an die neue Rechtslage anpassen müssen. Wer als Angehöriger eine Betreuung übernimmt, muss die neuen Pauschalensysteme verstehen, um die Abrechnung korrekt zu stellen.
Übergangsregelungen für Leistungen vor dem 01.01.2026
Für Betreuungsleistungen, die vor dem 01.01.2026 erbracht wurden, gelten die bisherigen Vergütungsregeln fort. Das bedeutet: Abrechnungen für diesen Zeitraum müssen nach altem Recht erfolgen, während ab Januar 2026 die neuen Pauschalen anzuwenden sind.
- Dokumentation aller Leistungen bis zum 31.12.2025 nach altem Stundennachweis
- Getrennte Abrechnung für Zeiträume vor und nach dem Stichtag
- Beachtung der Übergangsfristen für laufende Betreuungsverfahren
- Prüfung, ob eine Neubewertung der Betreuungsstufe erforderlich ist
- Abstimmung mit dem Vormundschaftsgericht bei laufenden Vergütungsverfahren
Zusätzliche Betreuungskräfte: Neue Aufgaben und Anforderungen
Die Rolle zusätzlicher Betreuungskräfte wird 2026 aufgewertet: Sie übernehmen eigenständige Aufgaben in der Unterstützung von Berufsbetreuern und erhalten dafür klar definierte Qualifikationsanforderungen. Betreuungsbehörden prüfen die Eignung dieser Kräfte nach neuen Kriterien.
| Aufgabenbereich | Konkrete Tätigkeiten | Qualifikationsanforderung |
|---|---|---|
| Alltagsunterstützung | Begleitung zu Behördenterminen, Hilfe bei der Wohnungsorganisation | Nachweis über Schulung nach neuem Recht |
| Dokumentation | Führen von Betreuungsberichten, Erfassen von Aufwänden | Kenntnis der VBVG-Dokumentationspflichten |
| Kommunikation | Schnittstelle zwischen Betreuer, Behörden und Angehörigen | Nachweis über Kommunikationstraining |
Die neuen Anforderungen bedeuten für Betreuungseinrichtungen einen erhöhten Schulungsbedarf. Fortbildungen und Jahrestagungen, wie sie etwa der BBB Dortmund anbietet, adressieren genau diese Qualifikationslücken und bereiten das Personal auf die neuen Aufgabenprofile vor.
Die Leistungen von Betreuungs- und Beratungseinrichtungen im Detail
Professionelle Betreuungs- und Beratungseinrichtungen bündeln 2026 mehrere Dienstleistungen unter einem Dach: rechtliche Vertretung, administrative Betreuung, finanzielle Verwaltung und psychosoziale Begleitung. Die Auswahl des richtigen Anbieters entscheidet über die Qualität der Betreuung und die Höhe der Vergütung.
| Leistung | Beschreibung | Bedeutung für Betroffene |
|---|---|---|
| Rechtliche Betreuung | Vertretung in allen Rechtsangelegenheiten, Kommunikation mit Gerichten und Behörden | Sicherstellung der Rechtskonformität nach neuem Betreuungsrecht |
| Vermögensverwaltung | Verwaltung von Einkünften, Zahlungsverkehr, Steuererklärungen | Schutz vor finanziellen Nachteilen durch fehlerhafte Abrechnung |
| Gesundheitssorge | Organisation medizinischer Versorgung, Kommunikation mit Ärzten und Kliniken | Sicherstellung der medizinischen Betreuung im Rahmen der neuen Regelungen |
| Beratung von Angehörigen | Information über Betreuungsrecht, VBVG und Handlungsoptionen | Entlastung der Familien und Vermeidung von Haftungsrisiken |
| Fortbildungen | Schulungen zu neuen gesetzlichen Anforderungen, Jahrestagungen | Aktualisierung des Wissens für Berufsbetreuer und Behördenmitarbeiter |
Ein qualifizierter Betreuungsdienst erkennt man daran, dass er nicht nur die rechtliche Vertretung übernimmt, sondern auch präventiv berät. Dazu gehört die frühzeitige Information über Vorsorgeinstrumente wie das Behindertentestament, das eine Vermögensübertragung ohne Verlust von Sozialleistungen ermöglicht.
Spezifische Rechtsfragen: Das Behindertentestament als Beratungsschwerpunkt
Das Behindertentestament ist 2026 ein zentrales Beratungsfeld: Es ermöglicht Eltern, ihr Vermögen für Kinder mit Behinderung zu sichern, ohne dass der Sozialhilfeträger darauf zugreifen kann. Die rechtlichen Anforderungen sind komplex und erfordern spezialisierte Beratung.
- Gestaltung des Testaments unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung
- Abstimmung mit Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht
- Prüfung der Auswirkungen auf den Vergütungsanspruch des Betreuers
- Dokumentation der Beratung für das Vormundschaftsgericht
- Regelmäßige Überprüfung der testamentarischen Regelungen bei Rechtsänderungen
Beratungs- und Informationspflichten der Betreuungsbehörden
Die Betreuungsbehörden tragen 2026 erweiterte Beratungs- und Informationspflichten: Sie müssen Angehörige über die neuen Vergütungsregeln aufklären, über Vorsorgeinstrumente informieren und bei der Auswahl geeigneter Betreuungsformen unterstützen. Diese Pflichten ergeben sich unmittelbar aus der VBVG-Reform.
| Pflicht | Inhalt | Zielgruppe |
|---|---|---|
| Aufklärung über Vergütung | Information über Pauschalsysteme, Stufenmodelle und Abrechnungsmodalitäten | Berufsbetreuer, ehrenamtliche Betreuer, Angehörige |
| Vorsorgeberatung | Hinweise zu Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Behindertentestament | Potenzielle Betroffene und Familien |
| Unterstützung bei Betreuungsplanung | Hilfe bei der Auswahl der Betreuungsform, Vermittlung von Kontakten | Betroffene und deren Angehörige |
| Fortbildungsangebote | Organisation von Schulungen und Jahrestagungen | Berufsbetreuer, Behördenmitarbeiter |
Die neuen Informationspflichten erhöhen den Abstimmungsbedarf zwischen Behörden, Gerichten und Betreuungsdiensten. Wer als Betroffener oder Angehöriger Beratung sucht, sollte gezielt nach den aktuellen VBVG-Regelungen fragen und sich die Auswirkungen auf den konkreten Fall erläutern lassen.
Auswirkungen der Gesetzesänderungen auf Familien und Betroffene
Die VBVG-Reform 2026 verändert die Situation für Familien und Betroffene spürbar: Die neue Pauschalvergütung macht die Kosten transparenter, gleichzeitig steigen die Anforderungen an die Dokumentation und die Auswahl geeigneter Betreuungsformen. Familien müssen sich frühzeitig informieren, um die richtigen Entscheidungen zu treffen.
- Frühzeitige Information über die neuen Vergütungsregeln und deren Auswirkungen auf die eigene Situation
- Prüfung, ob eine ehrenamtliche Betreuung durch Angehörige oder eine professionelle Betreuung sinnvoller ist
- Klärung der finanziellen Auswirkungen der neuen Pauschalen auf das Familienbudget
- Nutzung von Beratungsangeboten der Betreuungsbehörden und spezialisierter Einrichtungen
- Dokumentation aller Entscheidungen für das Vormundschaftsgericht
Betreuung, Beratung und Begleitung: Die Abgrenzung im Jahr 2026
Die Begriffe Betreuung, Beratung und Begleitung bezeichnen unterschiedliche Leistungsformen mit verschiedenen rechtlichen Grundlagen. Die klare Abgrenzung ist 2026 entscheidend, weil davon die Vergütungshöhe und die Zuständigkeit der jeweiligen Institution abhängen.
| Leistungsform | Definition | Rechtliche Grundlage 2026 |
|---|---|---|
| Betreuung | Rechtliche Vertretung einer Person in allen oder einzelnen Angelegenheiten | Betreuungsrecht, VBVG (Vergütung) |
| Beratung | Information und Unterstützung bei Entscheidungen, ohne rechtliche Vertretung | Beratungspflichten der Betreuungsbehörden, Sozialgesetzbuch |
| Begleitung | Praktische Unterstützung im Alltag, ohne rechtliche Vertretungsmacht | Leistungen zusätzlicher Betreuungskräfte |
Die Abgrenzung ist nicht nur theoretisch: Wer eine Beratung in Anspruch nimmt, erhält keine rechtliche Vertretung. Wer eine Begleitung bucht, kann keine Vergütung nach VBVG abrechnen. Die Wahl der richtigen Leistungsform entscheidet über den Umfang der Unterstützung und die Kostenübernahme.
Häufig gestellte Fragen zur Betreuung und Beratung 2026
Welche Vergütung erhalten Berufsbetreuer ab 2026? Die Vergütung richtet sich nach den neuen Pauschalen des VBVG, die nach Betreuungsstufen gestaffelt sind. Die genaue Höhe hängt vom Umfang und der Komplexität der Betreuungsaufgaben ab.
Was gilt für Betreuungsleistungen, die vor dem 01.01.2026 erbracht wurden? Für diese Leistungen gelten die bisherigen Vergütungsregeln fort. Die Abrechnung muss getrennt nach altem und neuem Recht erfolgen, was eine sorgfältige Dokumentation erfordert.
Welche Aufgaben übernehmen zusätzliche Betreuungskräfte 2026? Sie unterstützen Berufsbetreuer bei der Alltagsbegleitung, Dokumentation und Kommunikation. Die Qualifikationsanforderungen wurden verschärft, Betreuungsbehörden prüfen die Eignung strenger.
Was ist ein Behindertentestament und warum ist es 2026 relevant? Es ermöglicht Eltern, Vermögen für Kinder mit Behinderung zu sichern, ohne Sozialleistungen zu gefährden. Die rechtlichen Anforderungen sind komplex und erfordern spezialisierte Beratung.
Welche Beratungspflichten haben Betreuungsbehörden 2026? Sie müssen über die neuen Vergütungsregeln aufklären, über Vorsorgeinstrumente informieren und bei der Auswahl der Betreuungsform unterstützen. Diese Pflichten ergeben sich aus der VBVG-Reform.
Über die Autorin
Lisa Fleischer ist Fachautorin für Betreuungsrecht und soziale Dienstleistungen. Sie analysiert die Auswirkungen von Gesetzesreformen auf die Praxis der Betreuung und Beratung und veröffentlicht praxisorientierte Leitfäden für Berufsbetreuer, Betreuungsbehörden und betroffene Familien.
